Erste-Hilfe-Koffer für Betriebe

Erste Hilfe koffer

Ein Erste-Hilfe-Koffer für Betriebe gehört in jede Firma, jedes Büro und jede Werkstatt. Wie viele Koffer Sie brauchen und was hineingehört, regelt die Technische Regel ASR A4.3. Hier lesen Sie, worauf es ankommt.

Wie viele Erste-Hilfe-Koffer für Betriebe sind Pflicht?

Das hängt von der Art des Betriebs und der Zahl der Beschäftigten ab. Für Verwaltung und Handel gilt laut ASR A4.3:

  • 1 bis 50 Beschäftigte: ein kleiner Verbandkasten nach DIN 13157
  • 51 bis 300 Beschäftigte: ein großer Verbandkasten nach DIN 13169
  • 301 bis 600 Beschäftigte: zwei große Verbandkästen

In Produktion und Handwerk liegen die Grenzen niedriger, denn dort passieren mehr Unfälle. Zwei kleine Kästen ersetzen dabei einen großen. Den genauen Text finden Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Was gehört hinein?

Die DIN 13157 legt den Inhalt genau fest. Dazu zählen unter anderem:

  • Pflaster, Kompressen und Verbandpäckchen
  • Fixierbinden und Dreiecktücher
  • Einmalhandschuhe, Schere und Rettungsdecke
  • seit der Neufassung 2021 auch Gesichtsmasken und Feuchttücher
Erste-Hilfe-Koffer für Betriebe nach DIN 13157

Ersthelfer nicht vergessen

Ein Koffer allein reicht nicht. Laut DGUV Vorschrift 1 braucht jeder Betrieb ab zwei Beschäftigten mindestens einen ausgebildeten Ersthelfer. In Büros und im Handel sind es ab 21 Beschäftigten 5 %, in anderen Betrieben 10 %. Jede Erste-Hilfe-Leistung tragen Sie außerdem in ein Verbandbuch ein. Diese Einträge bewahren Sie fünf Jahre auf.

Prüfen, nachfüllen, kennzeichnen

Prüfen Sie den Koffer regelmäßig. Verbrauchtes Material füllen Sie sofort nach. Sterile Teile tauschen Sie zudem aus, wenn ihr Haltbarkeitsdatum abläuft. Mit unserem Nachfüllset nach DIN 13157 geht das schnell.

Hängen Sie den Koffer gut erreichbar auf. Kennzeichnen Sie den Standort außerdem mit dem Rettungszeichen E003. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber Rettungsschilder. Wie viele Kästen ein Büro braucht, erklärt zudem der Beitrag Verbandskasten im Büro.

Bewahren Sie den Koffer trocken und vor Sonne geschützt auf, denn Hitze schadet dem Material. Für Fahrzeuge gelten dagegen eigene Regeln. In jedes Auto gehört ein Kfz-Verbandkasten nach DIN 13164.

Passende Produkte finden Sie in der Kategorie Erste-Hilfe-Sets, zum Beispiel den Erste-Hilfe-Koffer nach DIN 13157 mit Wandhalter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

fire mat logo matten
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.