Vorschriften für feuerfeste Unterlagen

Welche Regeln gibt es für feuerfeste Unterlagen? Diese Frage stellen sich viele Brandschutzbeauftragte, Hausmeister und Büroleiter. Allerdings gibt es kein einzelnes Gesetz mit dem Titel „Vorschrift feuerfeste Unterlage“. Stattdessen finden sich die Anforderungen in mehreren Regelwerken. Hier geben wir Ihnen einen kurzen Überblick.

Die wichtigsten Regelwerke im Überblick

DGUV Regel 115-401 (Büro)

Diese Regel der Unfallversicherung beschreibt zunächst sichere Büroarbeitsplätze. Für Teeküchen nennt sie eine nicht brennbare Unterlage unter Kaffeemaschine und Wasserkocher. Mehr dazu im Beitrag DGUV Regel 115-401.

VdS 2000 (Versicherer)

Die Richtlinie VdS 2000 der Versicherer heißt übrigens „Brandschutz im Betrieb“. Auch sie empfiehlt, Wärmegeräte auf eine nicht brennbare Unterlage zu stellen. Wer dagegen verstößt, riskiert im Schadensfall Ärger mit der Versicherung. Details lesen Sie auf der Seite VdS 2000.

VVB in Bayern

In Bayern gilt zudem die Verordnung über die Verhütung von Bränden. Nach § 8 gehören Kocher und ähnliche Geräte auf nicht brennbare, wärmebeständige Unterlagen. Den Wortlaut finden Sie auf unserer Seite VVB § 8.

Arbeitsstättenverordnung und ASR

Darüber hinaus verpflichtet die Arbeitsstättenverordnung Arbeitgeber, Brände zu verhindern und Mitarbeiter zu schützen. Die technischen Regeln ASR A2.2 und A1.3 legen außerdem fest, wie Feuerlöscher und Schilder aussehen müssen. Einen Überblick gibt der Beitrag Arbeitsstättenverordnung.

Was bedeutet das für Ihr Büro?

  • Stellen Sie deshalb Geräte mit Heizelement auf eine feuerfeste Unterlage.
  • Halten Sie außerdem Papier und Tücher von heißen Geräten fern.
  • Lassen Sie zudem elektrische Geräte regelmäßig prüfen.
  • Kennzeichnen Sie auch Feuerlöscher und Fluchtwege.
  • Dokumentieren Sie schließlich Ihre Maßnahmen, zum Beispiel mit der Bescheinigung der Unterlage.

Die passende Unterlage

Die FireMat Black Edition ist durch TÜV SÜD bescheinigt nach DIN EN ISO 11925-2. Die Bescheinigung laden Sie außerdem unter Zertifikate herunter. So können Sie bei einer Begehung schnell zeigen, welche Unterlage Sie nutzen. Was die Norm bedeutet, erklärt zudem der Beitrag DIN EN ISO 11925-2.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen Sie im Zweifel Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Ihren Brandschutzbeauftragten.