Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt, wie sichere Arbeitsplätze in Deutschland aussehen müssen. Sie gilt für Büros, Werkstätten, Läden und Behörden. Dazu gehören auch Regeln zum Brandschutz. Hier lesen Sie, was die Arbeitsstättenverordnung verlangt und wie Sie das im Alltag umsetzen.
Was regelt die Arbeitsstättenverordnung?
Die Verordnung selbst ist kurz. Sie nennt vor allem Ziele, zum Beispiel sichere Wege, gutes Licht und Schutz vor Bränden. Die Details stehen in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, kurz ASR. Hält sich ein Betrieb an diese Regeln, gilt die Verordnung als erfüllt. Den Text finden Sie bei Gesetze im Internet.
Brandschutz nach der Arbeitsstättenverordnung
Für den Brandschutz sind vor allem diese Regeln wichtig:
- ASR A2.2: Feuerlöscher und Maßnahmen gegen Brände. Mehr dazu im Beitrag Feuerlöscher im Büro.
- ASR A2.3: Fluchtwege und Notausgänge. Mehr dazu unter Rettungsschilder.
- ASR A1.3: Sicherheitszeichen. Einen Überblick gibt die Seite Warnschilder und Sicherheitszeichen.
- ASR A4.3: Erste Hilfe. Mehr dazu im Beitrag Erste-Hilfe-Koffer für Betriebe.
Und die Elektrogeräte in der Teeküche?
Eine feuerfeste Unterlage schreibt die Verordnung nicht ausdrücklich vor. Der Arbeitgeber muss aber Gefahren beurteilen und Brände verhüten. Dazu zählen auch Kaffeemaschine, Wasserkocher und Toaster. Die DGUV Regel 115-401 empfiehlt deshalb für Büros eine nicht brennbare Unterlage unter solchen Geräten. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag DGUV Regel 115-401.
So setzen Sie die Regeln um
- Stellen Sie Feuerlöscher bereit und lassen Sie sie alle zwei Jahre prüfen.
- Halten Sie Fluchtwege frei und kennzeichnen Sie sie.
- Sorgen Sie für Verbandkasten und Ersthelfer.
- Stellen Sie Wärmegeräte auf eine FireMat (Durch TÜV SÜD bescheinigt nach DIN EN ISO 11925-2).
Wer kontrolliert die Einhaltung?
Die Arbeitsschutzbehörden der Länder und die Berufsgenossenschaften prüfen, ob Betriebe die Regeln einhalten. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Nach einem Brand fragt zudem die Versicherung, ob alle Vorgaben erfüllt waren. Deshalb lohnt es sich, die Gefährdungsbeurteilung gut zu dokumentieren.
Gilt die Verordnung auch im Homeoffice?
Für Telearbeitsplätze gelten nur einzelne Teile der Verordnung. Trotzdem lohnt sich dort derselbe Schutz, denn auch zu Hause stehen Kaffeemaschine und Ladegeräte.
Passende Produkte finden Sie unter Brandschutzunterlagen für Elektrogeräte und Schilder und Kennzeichnung. Für Behörden und Firmen gibt es zudem unsere Seite Sammelbestellung auf Rechnung.