Verordnung über die Verhütung von Bränden  (VVB)

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Die Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) ist eine Verordnung des Bundesministeriums des Innern in Deutschland, die die Anforderungen an den Brandschutz in Gebäuden regelt. Die VVB enthält Vorschriften für die Konstruktion, die Ausstattung und den Betrieb von Gebäuden, um das Risiko von Bränden zu minimieren und die Sicherheit der Bewohner und Besucher zu gewährleisten.

Die VVB enthält Anforderungen an die Brandabschottung von Gebäuden, die Brandmelde- und Alarmvorrichtungen, die Rettungswege und Fluchtwege, die Feuerlöscheinrichtungen und die Ausstattung der Gebäude mit Feuerlöschern. Es enthält auch Anforderungen an die Brandschutzklasse von Gebäuden und Anforderungen an die Brandbelastbarkeit von Baustoffen und Bauteilen.

Die VVB ist für alle Gebäude in Deutschland verbindlich und muss bei Neubauten und Umbauten von Gebäuden sowie bei der Modernisierung von Gebäuden berücksichtigt werden. Es ist wichtig, dass Unternehmen und Organisationen sich an die Vorschriften halten, um das Risiko von Bränden in ihren Gebäuden zu minimieren und die Sicherheit ihrer Mitarbeiter und Besucher zu gewährleisten.

III. Brandgefährliche Geräte und Arbeiten

§ 8 Elektrische Geräte

(1) 1 Elektrische Bügeleisen, Kocher, Tauchsieder und ähnliche Elektrogeräte sind während des Betriebs ausreichend zu beaufsichtigen. 2 Sie sind auf nicht brennbaren, wärmebeständigen Unterlagen so abzustellen, daß auch bei übermäßiger Erwärmung brennbare Gegenstände nicht entzündet werden können. (2) 1 Elektrische Strahlungsöfen, Heizsonnen, Infrarotstrahler und ähnliche Elektrowärmegeräte sind so aufzustellen, daß brennbare Gegenstände nicht entzündet werden können. 2 Sie dürfen nicht in Räumen im Sinn des § 2 Abs. 3 Satz 1 betrieben werden; in Räumen nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 gilt das nur, wenn die Oberflächentemperatur 120 Grad C übersteigen kann. (3) Heizkissen, Heizdecken, Heizteppiche und ähnliche Elektrowärmegeräte sind während des Betriebs ausreichend zu beaufsichtigen. (4) 1 Dunstabzugsanlagen, die nicht oder nicht nur dem privaten Haushalt dienen, sind zweimal im Jahr auf ihre einwandfreie Gebrauchsfähigkeit zu überprüfen. 2 Von der zweiten Überprüfung im Jahr kann abgesehen werden, wenn es sich um eine Dunstabzugsanlage in einem saisonalen Betrieb handelt.  

VVB 

Die Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) ist eine Rechtsvorschrift, die in Deutschland das Ziel hat, Brände zu verhindern oder im Falle eines Brandes dessen Ausbreitung zu begrenzen. Die VVB ist eine landesrechtliche Verordnung und wird von den Bundesländern erlassen. Inhaltlich setzt die Verordnung die Anforderungen an den Brandschutz und die Brandverhütung fest, die in verschiedenen Arten von Gebäuden und Anlagen sowie bei Veranstaltungen und Versammlungen zu erfüllen sind.

Die VVB gilt beispielsweise für öffentliche Gebäude wie Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser und Behörden, aber auch für Wohngebäude und gewerbliche Gebäude wie Industrie- und Lagerhallen. In der Verordnung werden unter anderem Anforderungen an bauliche und technische Maßnahmen wie Brandmeldeanlagen, Feuerlöscher, nicht brennbare Unterlage unter Elektrogeräte wie Kaffeemaschine, Mikrowelle, Mini Öfen in Büro Küchen, Notbeleuchtung und Fluchtwege sowie organisatorische Maßnahmen wie Schulungen und Brandschutzkonzepte festgelegt.

Die Einhaltung der VVB wird von den örtlichen Behörden wie dem Bauordnungsamt oder der Feuerwehr überwacht. Bei Verstößen gegen die Verordnung können Bußgelder oder sogar die Schließung von Gebäuden verhängt werden.

Insgesamt dient die VVB dem Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum durch Vorbeugung von Bränden und deren Auswirkungen.

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