Brandschutz in der Büroküche – VVB beachten

Brandschutz in der Büroküche

In § 8 der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) ist geregelt, dass alle elektrischen Bügeleisen, Wasserkocher, Tauchsieder und alle ähnlichen Geräte bei der Verwendung immer gut beaufsichtigt werden müssen. Da in der Regel eine ständige Beaufsichtigung nicht möglich ist, ist die Verwendung einer Brandschutzunterlage für solche Geräte anzuraten.

Brandschutz in der Büroküche – VVB formuliert klare Regeln für Elektrogeräte

Sämtliche Elektrogeräte werden somit am besten auf einer feuerfesten und nicht brennbaren Unterlage abgestellt. Dies gilt nicht nur für die allgegenwärtigen Küchengeräte wie Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder auch Toaster, sondern auch für elektrische Strahlungsöfen, Heizdecken, Infrarotgeräte, Heizkissen, Heizteppiche und für Heizsonnen. Nur mit Hilfe einer solchen Brandschutzunterlage kann in der Regel verhindert werden, dass der Untergrund zu heiß wird und eventuell Feuer fängt.

Übrigens ist für alle Dunstabzugsanlagen, die betrieblich genutzt werden, festgeschrieben, dass sie mindestens zwei Mal jährlich geprüft werden müssen. Hierbei wird unter anderem festgestellt, ob die Geräte einwandfrei funktionieren und keine Gefahr darstellen.

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