Büro-Arbeitsplatz Vorschriften: Brandschutz nicht vergessen!

Büro-Arbeitsplatz Vorschriften: Brandschutz nicht vergessen!

Es gibt einige Büro-Arbeitsplatz Vorschriften die das wichtige Thema Brandschutz betreffen und in vielen Büros in Unternehmen oder Behörden nur zu oft nicht befolgt werden. Dies ist umso erstaunlicher, da beim Thema Brandschutz doch ein großes Haftungsrisiko entsteht.
Führungskräfte sollten das Thema Brandschutz ernst nehmen, denn nur so können Sie eine persönliche Haftung vermeiden. Dazu gehört insbesondere auch die Beachtung der Pflicht, feuerfeste Unterlagen für Elektrogeräte zu nutzen.

Büro-Arbeitsplatz Vorschriften: Welche Anforderungen stellt der Gesetzgeber an Geräte, die über eingebaute Heizelemente verfügen?

Feuerfeste Unterlage Elektrogeräte
Feuerfeste Unterlage Elektrogeräte Kaffeemaschine und Wasserkocher

Grundsätzlich ist jedes elektrische Betriebsmittel theoretisch brandgefährdend. Das gilt vor allem für Geräte, die Wärme erzeugen sollen, wie zum Beispiel Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder auch Radiatoren. Diese sind sehr weit verbreitet und befinden sich daher auch in nahezu jedem Haushalt wie auch in Büros. Nicht selten werden sie an Mehrfachsteckdosen angeschlossen, wodurch die Brandgefahr noch weiter ansteigt. Die folgenden Regelwerke sollten bei der Verwendung dieser Geräte beachtet werden:

  • VdS 2000
  • VdS 2015
  • VdS 2046
  • VDE 0105-100:2015-10 und die
  • Betriebssicherheitsverordnung 201

In den VdS 2015, dem Merkblatt für „Elektrische Geräte und Anlagen“ steht im Absatz 2.4, dass Herde, Kocher, Netzteile für Smartphones oder Laptops immer so verwendet und aufgestellt werden müssen, dass dadurch keine Brandgefahr für die Umgebung entsteht.

Büro-Arbeitsplatz Vorschriften: Elektrogeräte nur mit feuerfesten Unterlagen betreiben!

Aus diesem Grund sollte bei jedem Elektrogerät im Büroumfeld immer unsere Brandschutz Unterlage zum Einsatz kommen. Darüber hinaus dürfen sie nur in einen passenden Abstand zu brennbaren Gegenständen aufgestellt und verwendet werden.

Die VdS 2046 besagt in Absatz 2.11, dass Elektrowärmegeräte immer so installiert werden müssen, dass sie keine Brandgefahr erzeugen. Zudem sollte hierbei immer die Betriebsanweisung beachtet werden.

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