Brandschutzverordnung – Inhalt und Aufbau
Eine Brandschutzverordnung ist ein wichtiges Dokument für den Brandschutz. Sie zeigt zum einen auf, wie Brände im Unternehmen verhindert werden können, zum anderen wird den Personen in den Unternehmen erklärt, wie sie sich im Brandfall zu verhalten haben. Daher empfiehlt es sich für jedes Unternehmen, eine Brandschutzordnung aufzustellen. Eine solche Brandschutzordnung sollte aktuell sein und regelmässig von einer sachkundigen Person überprüfte werden.
Eine solche Brandschutzordnung ist nicht nur eine sehr wichtige Grundlage für die Umsetzung des Brandschutzes, Sie zeigt auch, dass Sie es mit dem Brandschutz wirklich Ernst meinen.
Aufbau der Brandschutzverordnung nach DIN 14096
Die Brandschutzverordnung besteht aus drei Teilen:
Teil A richtet sich an alle Personen in der baulichen Anlage (Bewohner, Beschäftigte, Besucher).
Teil B richtet sich an Personen, die sich nicht nur vorübergehend in der baulichen Anlage aufhalten (Bewohner, Beschäftigte).
Teil C gilt für Personen, denen besondere Brandschutzaufgaben übertragen worden sind (Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte oder -ingenieure).
Inhalt von Teil A:
Teil A besteht zumeist aus nur einer DIN-A-4 Seite, die im Gebäude ausgehängt ist.
Inhalt von Teil B:
Die Brandschutzverordnung wird i.d.R. als kleine Broschüre an die Beschäftigten oder Bewohner ausgehändigt. Die Brandschutzverordnung B enthält zunächst immer die Brandschutzverordnung A.
In nachstehend aufgeführter Reihenfolge folgen darüber hinaus Ausführungen zu folgenden Aspekten:
- Brandverhütung
- Brand- und Rauchausbreitung
- Flucht- und Rettungswege
- Melde- und Löscheinrichtungen
- Verhalten im Brandfall
- Brand melden
- Alarmsignale und Anweisungen beachten
- In Sicherheit bringen
- Löschversuche unternehmen
- Besondere Verhaltensmaßregeln
Inhalt von Teil C der Brandschutzordnung
Der Inhalt der Brandschutzverordnung C gliedert sich in nachstehender Reihenfolge:
- Brandverhütung
- Alarmplan
- Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte
- Löschmaßnahmen
- Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr
- Nachsorge
Die Nutzung von feuerfesten Unterlagen für Elektrogeräte im Büro sollten Sie in Ihrer Brandschutzordnung festschreiben.
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