Brandschutz Küche: Unterlagen für Elektrogeräte sind Pflicht

Brandschutz Küche: Unterlagen für Elektrogeräte sind Pflicht

Haben Sie Elektrogeräte in Ihrer Büroküche, zum Beispiel eine Kaffeemaschine oder einen Wasserkocher? Wenn ja, wußten Sie, dass Sie dafür eine feuerfeste Unterlage benötigen?

In vielen Büroküchen wird diese Vorschrift außer Acht gelassen. Denken Sie zukünftig daran, dass Sie für den Brandschutz in der Büroküche feuerfeste Unterlagen für Ihre Elektrogeräte benötigen.

Das Thema Brandschutz Küche spielt eine große Rolle in den gängigen Brandschutzvorschriften aber auch in den Veröffentlichungen der Versicherungsunternehmen. Daher sollten Sie diese Thematik nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn eine Führungskraft kann schnell in die persönliche Haftung genommen werden, wenn es durch ein defektes Elektrogerät zu einem Brand in der Büroküche kommt und eine feuerbeständige Unterlage fehlte.

Gehen Sie daher keine Haftungsrisiken ein. Solche Unterlagen für Elektrogeräte verbessern den Brandschutz in der Küche. Sie erfordern nur einen geringen finanziellen Aufwand und so ist es schwer verständlich, warum in vielen Büros diese wichtige Brandschutzmaßnahme schlichtweg vergessen wird.

Brandschutz Küche: Gute feuerfeste Unterlagen für Elektrogeräte

brandschutz matte fire mat für elektrische geräte
Feuerfeste Brandschutzunterlage Fire mat

Bei der Auswahl einer feuerbeständigen Unterlage sollten Sie auf folgende Eigenschaften des Produktes achten:

  • Passende Größe für das Elektrogerät
  • TÜV geprüft
  • Robustheit und Waschbarkeit

Außerdem sollte das Produkt natürlich einen hochwertigen äußeren Eindruck machen.

Die vom TÜV geprüfte FireMat erfüllt diese Anforderungen und in vielen Größen erhältlich. Sie ist eine hervorragende Lösung zur Gewährleistung der Brandschutzanforderungen in der Büroküche. Schützen Sie sich vor Bränden in der Büroküche und bestellen Sie die FireMat in ausreichender Stückzahl in unserem Shop.

 

2 Meinungen zu “Brandschutz Küche: Unterlagen für Elektrogeräte sind Pflicht

  1. Micha Zabelberg sagt:

    Hallo Brandschutzbeauftragter,

    die Anschaffung von nicht brennbaren Unterlagen versuche ich schon seit langem in unserem Betrieb umzusetzen.
    Könnten Sie mir bitte die passende Vorschrift bzw. den Paragraphen nennen damit ich unsere Geschäftsführung endgültig überzeugen kann?

    Viele Dank und Grüße
    Micha Zabelberg

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