Verbandskasten im Büro: Pflicht, Anzahl und Inhalt

Erste Hilfe Set

In jedem Betrieb muss ein Verbandkasten griffbereit sein, auch im Büro. Doch welcher ist der richtige? Wie viele brauchen Sie? Und wann müssen Sie ihn auffüllen? Hier lesen Sie alles, was Sie zum Verbandskasten im Büro wissen müssen.

Ist ein Verbandskasten im Büro Pflicht?

Ja. Nach der DGUV Vorschrift 1 muss jeder Unternehmer dafür sorgen, dass Erste-Hilfe-Material bereitsteht. Außerdem legt die Technische Regel ASR A4.3 fest, wie viel davon nötig ist.

Klein oder groß: DIN 13157 und DIN 13169

  • Kleiner Betriebsverbandkasten nach DIN 13157: für kleine Betriebe und Büros.
  • Großer Betriebsverbandkasten nach DIN 13169: enthält etwa die doppelte Menge Material.

Deshalb ersetzen zwei kleine Kästen einen großen.

Wie viele Verbandkästen brauchen Sie?

Für Verwaltungs- und Handelsbetriebe gilt nach ASR A4.3:

  • 1 bis 50 Beschäftigte: ein kleiner Verbandkasten
  • 51 bis 300 Beschäftigte: ein großer Verbandkasten
  • 301 bis 600 Beschäftigte: zwei große Verbandkästen
  • Je weitere 300 Beschäftigte: ein großer Verbandkasten mehr

Für Produktionsbetriebe und Baustellen gelten dagegen strengere Werte.

Wo hängt der Verbandkasten?

  • Gut erreichbar und schnell zu finden.
  • Gekennzeichnet mit dem Rettungszeichen E003 „Erste Hilfe“.
  • Auf großen Etagen oder in langen Fluren besser mehrere Kästen verteilen.

Passende Schilder finden Sie bei unseren Rettungsschildern. Mehr zur Kennzeichnung lesen Sie in Rettungsschilder: Bedeutung und Vorschriften.

Wann müssen Sie den Inhalt austauschen?

Sterile Materialien wie Kompressen und Verbandpäckchen haben ein Ablaufdatum. Danach ist also nicht mehr sicher, dass sie keimfrei sind. Prüfen Sie den Kasten deshalb regelmäßig, zum Beispiel jedes halbe Jahr. Außerdem füllen Sie ihn nach jeder Benutzung sofort wieder auf.

Dafür gibt es passende Nachfüllsets. So müssen Sie nämlich nicht gleich einen neuen Kasten kaufen.

Ersthelfer nicht vergessen

Ein Verbandkasten nützt nur, wenn jemand weiß, was zu tun ist. Deshalb braucht ab 2 Beschäftigten ein Betrieb mindestens einen ausgebildeten Ersthelfer. In Verwaltungsbetrieben mit mehr als 20 Beschäftigten müssen es außerdem 5 Prozent sein.

Häufige Fragen

Reicht ein Kfz-Verbandkasten im Büro?

Nein. Für Betriebe gelten die Normen DIN 13157 und DIN 13169. Ein Kfz-Verbandkasten ist nämlich anders bestückt.

Wer prüft den Verbandkasten?

Meist der Ersthelfer oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Legen Sie deshalb fest, wer zuständig ist.

Fazit

Ein Verbandkasten nach DIN 13157 reicht für die meisten Büros bis 50 Beschäftigte. Hängen Sie ihn außerdem gut sichtbar auf, kennzeichnen Sie ihn und prüfen Sie regelmäßig das Ablaufdatum. Mehr dazu lesen Sie in Erste-Hilfe-Koffer für Betriebe.

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